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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.12.2014 - 2 EG 5/12
Anspruch auf Elterngeld Berücksichtigung des Einkommens aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit bei der Anrechnung des nachgeburtlichen Erwerbseinkommens
Bei der Ermittlung der Differenz zwischen dem Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit vor der Geburt des Kindes und dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit nach der Geburt muss für die Leistungsbemessung konkret das in den Monaten des Elterngeldbezuges erzielte Einkommen gegengerechnet werden, es kann kein Durchschnittsgewinn im Rahmen einer Jahresbetrachtung angesetzt werden.
Normenkette:
BEEG § 2 Abs. 1
,
BEEG § 2 Abs. 3
,
BEEG § 2 Abs. 5
,
BEEG § 2 Abs. 9 S. 1
,
EStG § 2
Vorinstanzen: SG Halle 31.07.2012 S 3 EG 12/10
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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