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LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.10.2006 - 9 SF 35/06
Besorgnis der Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren
Eine frühere Tätigkeit in derselben Sache kann nur bei Hinzutreten weiterer die Besorgnis der Befangenheit begründender Umstände im prozessleitenden Verhalten des Richters ein Ablehnungsgesuch begründen. Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass der Richter bei einer erneuten Befassung mit dem Verfahren weitere Sach- und Rechtsargumente sowie die Vorgaben des Beschwerdegerichts nicht zur Kenntnis nehmen und beharrlich an seiner bisherigen falschen Auffassung festhalten wird, so liegen solche Umstände vor. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 60 Abs. 1 S. 1
,
ZPO § 42 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Schleswig 15.08.2005 S 17 SO 232/05