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LSG Thüringen, Urteil vom 04.08.2022 - 1 U 398/21
Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall Fehlender Störfaktor von außen Keine Ursächlichkeit alltäglicher Ereignisse
1. Zur Nichtanerkennung einer Apophysenlösung als unmittelbare Folge eines Unfallereignisses mangels Vorliegens der hinreichenden Wahrscheinlichkeit.
2. Alltägliche Ereignisse, wie ein ungestört abgelaufener Absprung vom Barren, reichen nicht aus, um eine traumatische Apophysenlösung zu verursachen. Insoweit fehlt es an dem nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand erforderlichen Störfaktor von außen.
Normenkette:
SGG § 193
Vorinstanzen: SG Gotha 15.03.2021 S 18 U 1061/19
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 15. März 2021 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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