OLG Bamberg, Beschluss vom 24.04.1995 - 7 WF 49/95
Form der Geltendmachung übergegangener Unterhaltsansprüche
Sowohl die Rückübertragung übergegangener Unterhaltsansprüche wie auch deren Geltendmachung in gewillkürter Prozeßstandschaft
ist zulässig. Ein Verstoß gegen §§ 31, 32 SGB I liegt nicht vor.
Fundstellen: FamRZ 1995, 1173
Normenkette: ,
BSHG § 91
,
SGB I § 31 § 32
,
UVG § 7