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OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2005 - I-9 U 193/04
Bemessung der ersparten Aufwendungen, wenn die in einem Übertragungsvertrag geschuldete Wartung des Hauses und Pflege des Überlassenden wegen Heimunterbringung nicht mehr in Natur erbracht werden kann
»1. Zur Bemessung der ersparten Aufwendungen, wenn die in einem Übertragungsvertrag geschuldete "Wartung und Pflege in gesunden und kranken Tagen" infolge des notwendig werdenden Heimaufenthalts des Begünstigten nicht mehr in Natur erbracht werden kann.
2. Überlässt ein Wohnrechtsberechtigter seinem erwachsenen Kind und dessen Familie teilweise die Mitnutzung der dem Wohnrecht unterliegenden Räume, so schuldet jenes nach der Aufnahme des Berechtigten in ein Pflegeheim bei Fortsetzung der Nutzung nicht automatisch bereicherungsrechtlich ein Entgelt wegen ersparter Aufwendungen.«
Normenkette:
BSHG § 90
,
BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2
,
BGB § 1093 Abs. 1, 2
Vorinstanzen: LG Düsseldorf 10.11.2004 7 O 497/03

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