SG Berlin, Beschluss vom 11.10.2007 - 106 AS 21530/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Aufhebung der Leistungen für Unterkunftskosten wegen Änderung der Verhältnisse nach Aufforderung
zur Mietsenkung
Eine Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse im Sinne von § 48 SGB Abs. 1 S. 1 SGB X liegt nicht im Ablauf der Sechs-Monatsfrist zur Kostensenkung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 48 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 22 Abs. 1 S. 2