SG Darmstadt, Urteil vom 15.11.2010 - 22 AS 1238/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Mehrbedarf wegen der Erstattung von Schülerbeförderungskosten zum Besuch der gymnasialen
Oberstufe
Ein Anspruch auf Übernahme von Kosten der Schülerbeförderung für den Besuch einer gymnasialen Oberstufe kann weder aus § 21
Abs. 6 SGB II noch unmittelbar aus der Verfassung hergeleitet werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
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SGB II § 20 Abs. 1
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SGB II § 21 Abs. 6