SG Hamburg, Urteil vom 12.10.2007 - S 56 SO 350/06
Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege während Auslandsaufenthalts
Ein Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege besteht auch für eine Hilfeempfängerin, die aufgrund ihrer Schwerstbehinderung
auf Leistungen der Hilfe zur Pflege angewiesen ist und sich für ein dreimonatiges Praktikum im Ausland aufhält, ohne dabei
ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland aufzugeben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
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SGB XII § 24 § 63 § 65 Abs. 1 S. 2 § 9 Abs. 2 § 98 Abs. 1