SG Hamburg, Urteil vom 14.03.2008 - S 58 SO 514/06
Anspruch auf Sozialhilfe, Übergang des Anspruchs nach dem Tode des Berechtigten auf einen ambulanten Pflegedienst, Kenntnisgrundsatz
bei der Bindung des Sozialhilfeträgers an die Entscheidung der Pflegekasse
1. Der Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen ambulanten Pflegedienst zählt auch zu den nach dem Tode des Berechtigten
gemäß § 19 Abs. 6 SGB XII auf den Leistungserbringer übergehenden Ansprüchen.
2. Der Sozialhilfeträger ist an die Entscheidung der Pflegekasse über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit gebunden. Dies entbindet
ihn jedoch nicht von der Verpflichtung, einer ihm vermittelten Kenntnis schon vor Ergehen einer Entscheidung der Pflegekasse
Rechnung zu tragen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB XII § 19 Abs. 6 § 62 § 65 Abs. 1 S. 2