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LSG Bayern, Urteil vom 26.03.2015 - 7 AS 97/15
Zulässigkeit der Wiederaufnahmeklage im sozialgerichtlichen Verfahren; Schlüssige Behauptung eines Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsgrundes
1. Ein Antrag auf Wiederaufnahme ist gemäß § 559 Abs. 1 Satz 2 ZPO als unzulässig zu verwerfen, wenn es an einer schlüssigen Behauptung eines Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsgrundes fehlt.
2. Ein solcher schlüssiger Vortrag ist nach allgemeiner Auffassung eine Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Wiederaufnahmeklage.
Normenkette:
SGG § 179 Abs. 1
,
SGG § 179
,
ZPO § 559 Abs. 1 S. 2
,
ZPO § 584 Abs. 1
,
ZPO § 584
Tenor
I.
Es wird festgestellt, dass das Verfahren L 7 AS 400/13 durch Urteil des Senats vom 3. Juli 2014 beendet ist.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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