Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Beschluss vom 02.07.2008 - 11 B 196/08
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Angemessenheit der Unterkunft
Hat der kommunale Träger die Mietobergrenzen im Wesentlichen unter Einbeziehung einer erheblichen Zahl von bestehenden Mietverhältnissen ermittelt, deren Mieter Wohngeldzahlungen erhalten, so ist diese Datenbasis völlig ungeeignet, um eine repräsentative und damit zuverlässige Aussage über das Mietpreisniveau treffen zu können. Dies wäre jedoch erforderlich, denn bezogen auf dieses Mietpreisniveau ist die Angemessenheit einer Unterkunft für einen Bezieher von Grundsicherungsleistungen zu ermitteln, wobei einem Hilfebedürftigen lediglich ein einfacher und im unteren Segment liegender Ausstattungsgrad der Wohnung zuzugestehen ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Würzburg 01.02.2008 S 15 AS 832/07