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LSG Sachsen, Urteil vom 01.03.2016 - 5 KN 162/15
Knappschaft; Gesetzliche Rentenversicherung: Anrechnungszeiten einer Schul- oder Hochschulausbildung bei der Rentenbemessung; Zusammenfallen mit beitragsgeminderten Zeiten; Pflichtbeitragszeiten wegen Tätigkeiten in den Schul- oder Semesterferien - Anrechnungszeit; Hochschulausbildung; beitragsgeminderte Zeiten
Kalendermonate mit Anrechnungszeiten wegen Schul- und/oder Hochschulausbildung, die nach dem vollendeten 17. Lebensjahr liegen und in denen zugleich Pflichtbeitragszeiten wegen Tätigkeiten in den Schul- oder Semesterferien vorliegen, die die Anrechnungszeiten nicht unterbrechen, führen nicht zur Streckung, Verlängerung oder gar Vergrößerung des Dreijahreszeitraumes des § 263 Abs. 3 Satz 3 SGB VI.
Normenkette:
SGB VI § 74 S. 4
,
SGB VI § 263 Abs. 3 S. 3
Vorinstanzen: SG Dresden 02.02.2015 S 24 KN 831/12
I. Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 2. Februar 2015 abgeändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind weder für das Klage- noch für das Berufungsverfahren zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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