SG Karlsruhe, Urteil vom 01.07.2008 - S 14 U 2542/07
Unfallversicherungsschutz beim Aufsuchen des Arbeitsamtes
Es liegt kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung vor, wenn ein Arbeitsloser einen Unfall auf dem Weg
zu einem Beratungstermin mit der Agentur für Arbeit hat, der auf sein Nachsuchen hin vereinbart wurde und nicht auf einer
Einladung beruht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]