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BSG, Urteil vom 02.09.2014 - 1 KR 4/13
Anspruch auf Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine sog. Kuba-Therapie bei einer Netzhauterkrankung mit drohender Erblindung
1. Verlaufsbeobachtungen anhand von operierten 126 Menschen, unterstützt durch Parallelbeobachtungen im Rahmen von Tierversuchen und untermauert durch wissenschaftliche Erklärungsmodelle, können geeignete Indizien sein, um das Bestehen von mehr als bloß ganz entfernt liegenden Aussichten auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf durch eine Therapie nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu begründen.
2. Der Erhalt der Sehfähigkeit für 18 bis 24 Monate genügt als positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf für eine grundrechtsorientierte Auslegung des Leistungsrechts.
Fundstellen: NZS 2015, 24
Normenkette:
SGB V § 2 Abs. 1 S. 3
,
SGB V § 18 Abs. 1 S. 1
,
SGB V § 27 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: LSG Mecklenburg-Vorpommern 16.11.2011 L 6 KR 16/10 , SG Neubrandenburg 24.03.2006 S 4 KR 5/03
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 16. November 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

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