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BayObLG, Beschluss vom 05.09.1995 - 3Z BR 55/95
Hausgrundstück als verwertbares Vermögen eines Betreuten
»1. Der Betreute ist nicht mittellos, wenn ein von ihm bewohntes Hausgrundstück als verwertbares Vermögen anzusehen ist.
2. Für die Frage, ob ein Hausgrundstück zum verwertbaren Vermögen zu rechnen ist, kommt es auch darauf an, ob die Verwertung für den Betreuten und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen eine besondere Härte bedeutet.
3. Die Verwertung eines Hausgrundstücks eines Betreuten ohne unterhaltsberechtigte Angehörige, bedeutet für diesen dann keine besondere Härte, wenn sichergestellt werden kann, daß er weiterhin im Haus wohnen bleiben kann.«
Fundstellen: BayObLGZ 1995 Nr. 57, BayObLGZ 1995, 307, BtPrax 1995, 217 , FamRZ 1996, 245
Normenkette:
BGB § 1836 Abs. 2, § 1835 Abs. 4
,
BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7, § 88 Abs. 3

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