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BSG, Beschluss vom 05.02.2018 - 14 AS 7/18
SGB-II-Leistungen Grundsatzrüge Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage Über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung einer Rechtsfrage
Grundsätzliche Bedeutung ist nur anzunehmen, wenn eine Rechtsfrage aufgeworfen wird, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Bayern 14.12.2017 L 7 AS 776/16 , SG Augsburg 27.10.2016 S 14 AS 879/16
Die Anträge der Kläger, ihnen zur Durchführung des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14. Dezember 2017 - L 7 AS 776/16 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwältin E., R., beizuordnen, werden abgelehnt.
Die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in der vorgenannten Entscheidung werden als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.

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