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BSG, Urteil vom 23.02.2011 - 11 AL 10/10
Anspruch auf Auszahlung einer Vergütung aus einem Vermittlungsgutschein in der privaten Arbeitsvermittlung; Fehlen eines Vermittlungsvertrages
Ein Zahlungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers gegen die Bundesagentur für Arbeit aus eigenem Recht scheidet aus, wenn zwischen dem privaten Arbeitsvermittler und dem Arbeitsuchenden kein schriftlicher Vermittlungsvertrag abgeschlossen worden ist (hier bei einem privaten Arbeitsvermittler, dem die Vermittlung eines Arbeitsuchenden von einem anderen privaten Vermittler übertragen wurde). Es besteht auch kein Vergütungsanspruch aus abgetretenem Recht (§ 398 BGB). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BGB § 134
,
BGB § 164 Abs. 2
,
BGB § 278 S. 1
,
BGB § 398
,
BGB § 652 Abs. 1 S. 1
, , ,
SGB III § 421g
Vorinstanzen: LSG Chemnitz 03.12.2009 L 3 AL 10/07 , SG Leipzig 14.11.2006 S 5 AL 903/04
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 3. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 1000 Euro festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: