Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Urteil vom 23.02.2011 - 11 AL 15/10
Anspruch auf Weiterbewilligung von Anschlussübergangsgeld als Leistung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben; Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen nach Unterbrechung der Gewährung von Anschlussübergangsgeld durch die Aufnahme einer im Ergebnis wenige Tage dauernden Beschäftigung
Der Anspruch auf Anschluss-Übergangsgeld erlischt nicht endgültig mit Aufnahme einer Beschäftigung durch den Leistungsempfänger, sondern entsteht neu, wenn innerhalb des Dreimonatszeitraums nach Abschluss der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wieder Arbeitslosigkeit eintritt.
Fundstellen: NZS 2011, 831
Normenkette:
SGB III § 103 S. 1 Nr. 1
, , ,
SGB IX § 51 Abs. 4
Vorinstanzen: LSG Sachsen-Anhalt 16.12.2009 L 2 AL 79/07 , SG Halle 09.10.2007 S 1 AL 571/05
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 16. Dezember 2009 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dem Kläger Anschlussübergangsgeld unter Anrechnung von Arbeitslosengeld II zu zahlen ist.
Die Beklagte hat dem Kläger die Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: