Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Beschluss vom 25.09.2007 - GS 1/06
Voraussetzungen für Gewährung vollstationärer Krankenhausbehandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung
1. Es richtet sich allein nach den medizinischen Erfordernissen, ob einem Versicherten vollstationäre Krankenhausbehandlung zu gewähren ist. Ermöglicht es der Gesundheitszustand des Patienten, das Behandlungsziel durch andere Maßnahmen, insbesondere durch ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege, zu erreichen, so besteht kein Anspruch auf stationäre Behandlung. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte zur Sicherstellung der ambulanten Behandlung einer Betreuung durch medizinische Hilfskräfte in geschützter Umgebung bedarf und eine dafür geeignete Einrichtung außerhalb des Krankenhauses nicht zur Verfügung steht.
2. Das Gericht hat im Streitfall grundsätzlich uneingeschränkt zu überprüfen, ob eine stationäre Krankenhausbehandlung aus medizinischen Gründen notwendig ist. Wenn die Krankenkasse im Nachhinein beanstandet, die stationäre Behandlung des Patienten sei nicht gerechtfertigt gewesen, so hat es jedoch von dem im Behandlungszeitpunkt verfügbaren Wissens- und Kenntnisstand des verantwortlichen Krankenhausarztes auszugehen. Ein Beurteilungsspielraum oder eine Einschätzungsprärogative im Sinne eines Entscheidungsfreiraums mit verminderter Kontrolldichte kommt dem Krankenhausarzt nicht zu. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: BSGE 99, 111, NJW 2008, 1980, NZS 2008, 419
Normenkette:
SGB V § 109 Abs. 4 S. 2 § 112 Abs. 1 § 39 Abs. 1 S. 2
,
SGG § 41 Abs. 2
Vorinstanzen: LSG Schleswig-Holstein 21.09.2004 L 1 KR 58/03 , SG Itzehoe 23.01.2003 S 5 KR 1/99

Entscheidungstext anzeigen: