LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.09.2007 - 2 R 4112/06
Aufhebung von Vormerkungsbescheiden nach Rentenbewilligung
§
149 Abs.
5 S. 2
SGB VI stellt lediglich eine verwaltungstechnische Erleichterung gegenüber den engeren Voraussetzungen des § 48 SGB X für die Anpassung an geänderte rechtliche Verhältnisse dar. Die Aufhebung eines Herstellungsbescheids ist unter Beachtung
aller Voraussetzungen des § 48 SGB X aber auch nach Rentenbewilligung nicht ausgeschlossen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 48
,
Vorinstanzen: SG Konstanz 05.07.2006 S 6 R 1969/05