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LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.09.2006 - 7 AS 4739/06
Angemessenheit der Unterkunftskosten beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Ein Anspruch auf volle Übernahme der Kosten der Unterkunft kommt ohne vorherige Zusicherung seitens des kommunalen Trägers zur Übernahme der Aufwendungen für die neue Wohnung nur in Betracht, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Wohnung angemessen sind. Dabei bestimmt sich die Angemessenheit der Unterkunftskosten aus dem Produkt der abstrakt zu ermittelnden personenzahlabhängigen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro Quadratmeter. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 2 S. 1 § 22 Abs. 2 S. 2
Vorinstanzen: SG Stuttgart 31.08.2006 S 3 AS 5653/06 ER