LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.03.2006 - 8 AS 626/06
Angemessene Höhe von Unterkunftskosten beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Ausgangspunkt für die angemessene Höhe von Unterkunftskosten ist die personenzahlabhängige Wohnungsgröße, so dass sich die
angemessene Höhe der Unterkunftskosten als Produkt aus der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen
Verhältnissen angemessenen Mietzins pro Quadratmeter bestimmt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2006, 608
Normenkette: SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Stuttgart 26.01.2006 S 22 AS 92/06 ER