Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.12.2015 - 11 KR 2322/15
Anspruch auf Betriebshilfe in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung; Rechtmäßigkeit der Ausübung von Ermessen
Zum Anspruch eines Landwirts auf Gewährung von Betriebshilfe
1. Zum Anspruch eines Landwirts auf Gewährung von Betriebshilfe
2. Bei länger dauernder Arbeitsunfähigkeit kann die landwirtschaftliche Alterskasse für einen längeren Zeitraum Betriebshilfe gewähren, wenn besondere Verhältnisse im Unternehmen dies erfordern. Formuliert die Satzung ein echtes Gewährungsermessen, so hat sie ihr Ermessen entsprechend dem Sinn und Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten (hier bei der Ablehnung einer weiteren Gewährung von Betriebshilfe nach einer Bezugsdauer von 13 Wochen). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
KVLG (1989) § 9 Abs. 2
,
KVLG (1989) § 9 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Ulm 25.03.2015 S 8 KR 4328/11
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 25.03.2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: