LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.2005 - 12 AL 2581/04
Nahtlosigkeitsregelung beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
Die Nahtlosigkeitsregelung des §
125 SGB III verliert ihre Wirksamkeit, wenn der Rentenversicherungsträger verminderte Erwerbsfähigkeit iS von §
125 Abs
1 S 2
SGB III feststellt. Dabei ist unerheblich, ob die Feststellung des Rentenversicherungsträgers mit der Zahlung einer Rente wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit verbunden ist oder ob die Rente erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Heilbronn 27.05.2004 S 3 AL 3581/03