LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2007 - 6 V 1294/07
Versagung von Witwenversorgung nach § 1a BVG
Wenn die Witwe eines Versorgungsberechtigten, der gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen,
jedoch bis zu seinem Tode Beschädigtenrente bezogen hat, Hinterbliebenenrente begehrt, so kommt eine analoge Anwendung der
Vertrauensschutzregelung des § 1a Abs. 2 BVG nicht in Betracht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart 14.10.2003 S 6 V 1388/03