Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Beschluss vom 19.10.2015 - 14 R 571/15
Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Beitragsbescheid Regelungsgehalt von Prüfbescheiden Umfang der Bestandskraft
1. Der Regelungsgehalt von Prüfbescheiden, die nach einer auf Stichproben beruhenden Betriebsprüfung nach § 28p Abs. 1 Satz 5 SGB IV erlassen werden, erschöpft sich regelmäßig in der personenbezogenen Feststellung von Versicherungs- bzw. Beitragspflicht für bestimmte Zeiträume und der Festsetzung der Höhe der vom Arbeitgeber geschuldeten, aber noch nicht gezahlten Beiträge und Umlagen.
2. Nur diese im Bescheid konkret getroffenen Feststellungen können in Bestandskraft erwachsen.
3. Entsprechend hat das Bundessozialgericht wiederholt entschieden, dass Arbeitgeber und Beschäftigte aus der Nichtbeanstandung von Sachverhalten im Rahmen früherer Betriebsprüfungen grundsätzlich keine Rechte herleiten können.
Normenkette:
SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2
,
SGG § 86a Abs. 3 S. 2
,
SGB IV § 28p Abs. 1 S. 5
Vorinstanzen: SG Würzburg 09.07.2013 S 3 R 577/15 ER
Tenor
I.
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 9. Juli 2013 wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Der Streitwert wird auf 50.296,30 Euro festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: