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LSG Bayern, Urteil vom 10.11.2010 - 20 R 261/07
Aufhebung der Bewilligung von Übergangsgeld für die Dauer einer Fortbildungsmaßnahme als berufsfördernde Maßnahme zur Rehabilitation; Voraussetzungen für einen Vertrauensschutz
Ein "Vertrauensschutz des Bürgers" in die Richtigkeit einer behördlichen Entscheidung besteht selbst dann nicht, wenn die Ursache der Fehlerhaftigkeit allein im Verantwortungsbereich der Behörde liegt. Ein Vertrauensschutz ist vielmehr in der Regel nur dann anzunehmen, wenn zusätzlich zur fehlerhaften Behördenentscheidung das Vertrauen des Betroffenen in die Rechtmäßigkeit der Entscheidung durch weiteres fehlerhaftes Behördenhandeln - wie etwa falsche Auskünfte, fortgesetzte fehlerhafte Bewilligungen u. ä. gestärkt oder aufrechterhalten wird (hier bei der Aufhebung der Bewilligung von Übergangsgeld für die Dauer einer Fortbildungsmaßnahme). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB X § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3
,
SGB X § 45 Abs. 4
,
SGB X § 50 Abs. 1
, , ,
SGB IX §§ 44ff
Vorinstanzen: SG Würzburg 05.02.2007 S 13 R 682/04
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 05.02.2007 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: