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LSG Bayern, Beschluss vom 18.02.2010 - 7 AS 873/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Verpflichtung zur Senkung unangemessener Unterkunftskosten; Nutzung des Internets
Im Rahmen der Obliegenheit des Hilfebedürftigen zur Senkung der Kosten der Unterkunft liegt keine ernsthafte Bemühung vor, wenn für die Suche einer angemessenen Wohnung nicht das Angebot im Internet genutzt wird, obwohl dies dem Leistungsbezieher offensichtlich ohne weiteres möglich ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 3
Vorinstanzen: SG München 11.12.2009 S 22 AS 2831/09 ER
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 11. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: