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LSG Bayern, Urteil vom 25.11.2008 - 5 KR 192/06
Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung; Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Beweislast im sozialgerichtlichen Verfahren
An den Inhalt einer ärztlichen Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sind die Krankenkassen und Gerichte nicht gebunden. Ihr kommt lediglich die Bedeutung einer ärztlich-gutachtlichen Stellungnahme zu, welche die Grundlage für den über den Krankengeldanspruch zu erteilenden Verwaltungsakt der Krankenkasse bildet. Durch sie bescheinigte Inhalte können im sozialgerichtlichen Verfahren durch andere Beweismittel widerlegt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB V § 44 Abs. 1
,
SGG § 103
,
SGG § 109
,
SGG § 128 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Bayreuth 05.04.2006 S 6 KR 213/01
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 5. April 2006 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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