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LSG Chemnitz, Beschluss vom 11.11.2010 - 7 AS 435/10
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Studenten bei einem Urlaubssemester
Nach § 7 Abs. 5 S. 1 SGB II haben Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist, keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Dem Grunde nach förderungsfähig in diesem Sinne ist eine Hochschulausbildung auch dann, wenn ein an einer Hochschule Eingeschriebener ein Urlaubssemester - aus welchem Grunde auch immer - absolviert. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BAföG § 15 Abs. 2
,
BAföG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6
,
SGB II § 7 Abs. 5 S. 1
,
SGB II § 7 Abs. 5 S. 2
Vorinstanzen: SG Leipzig 14.06.2010 S 9 AS 2003/10 ER
I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Leipzig vom 14. Juni 2010 wird aufgehoben. Der Antrag vom 09.03.2010 wird abgelehnt.
II. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: