LSG Hamburg, Urteil vom 23.11.2016 - 1 KR 115/16
Vorinstanzen: SG Hamburg 23.11.2016 S 2 KR 524/13
Die Berufung der Beklagten zu 1. gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 23. November 2016 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage gegen die Beklagte zu 2. abgewiesen wird und die Kosten des Verfahrens für beide Instanzen wie folgt zu tragen sind:
Die Klägerin und die Beklagte zu 1. tragen die Gerichtskosten je zur Hälfte.
Die Beklagte zu 1. trägt die Hälfte der außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
Die Klägerin trägt die Kosten der Beklagten zu 2.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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