LSG Hessen, Beschluss vom 21.03.2007 - 7 AY 14/06 ER
Gewährung von Leistungen in entsprechender Anwendung des SGB XII auf der Grundlage des § 2 AsylbLG
Voraussetzung für einen Anspruch nach §
2 Abs.
1 AsylbLG iVm dem SGB XII ist der Bezug von Sozialleistungen durch den Leistungsberechtigten über eine Dauer von insgesamt 36 Monaten,
wobei es dabei nicht auf den ausschließlichen Bezug von Leistungen nach §
3 AsylbLG ankommt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Frankfurt 10.08.2006 S 20 AY 14/06 ER