LSG Hessen, Urteil vom 20.03.2008 - 8 KR 202/06
Zulässigkeit von Verträgen nach § 112 SGB V, Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer Krankenhausbehandlung
In Verträgen nach §
112 SGB V können auch nach dem Beschluss des Großen Senats des BSG vom 25.9.2007 - GS 1/06 Verfahrensmodalitäten vereinbart werden, die im Wege über Verfahrenserfordernisse, Fristen oder Beweislastverteilungen, nicht
zuletzt zur Erzielung von Verfahrens- und Verwaltungseffizienzen, zu einer geringeren Intensität der Überprüfung der Erforderlichkeit
der Krankenhausbehandlung führen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Frankfurt 04.08.2006 S 30 KR 2041/04