LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 31.08.2005 - 2 KN 9/03
Überschreitung der Hinzuverdienstgrenzen beim Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente, Berechnung nach dem Günstigkeitsprinzip
Der Rentenversicherungsträger hat bei der regelmäßig erst am Ende eines Kalenderjahres möglichen abschließenden Berechnung
der Rentenzahlbeträge in Anwendung des Günstigkeitsprinzips für diejenigen zwei Monate die Ausnahmeregelung des § 96 a Abs.
1 S. 2 2. Halbsatz heranzuziehen, in denen sich daraus für den Rentenbezieher die größtmögliche Anrechnungsfreiheit ergibt.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
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SGB6uaÄndG Art. 1 Nr. 17
Vorinstanzen: SG Hannover 29.04.2003 S 12 KN 45/99