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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.11.2018 - 6 AS 764/16
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung Übernahme der Kosten für eine Heiz- und Betriebskostennachforderung Begründung eines Leistungsanspruchs auch außerhalb eines laufenden Leistungsbezugs
Ein im Monat der Fälligkeit ausgewiesener ungedeckter Bedarf (hier eine Heiz- und Betriebskostennachforderung) begründet einen Leistungsanspruch nach dem SGB II nur für diesen Monat auch außerhalb eines laufenden/mehrmonatigen Leistungsbezugs; dies gilt jedenfalls dann, wenn die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (Eltern/Elternteil, Kind(er)) durch den Bezug von Kinderzuschlag nach § 6a BKGG aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende als Leistungssystem ausgeschieden sind.
Normenkette:
SGB II § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
,
SGB II § 9 Abs. 1
,
SGB II § 11 Abs. 3
,
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 22 Abs. 3
,
BKGG § 6a
,
GG Art. 1 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Aachen 14.03.2016 S 24 AS 323/15
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 14.03.2016 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Kläger auch im Berufungsverfahren Die Revision wird zugelassen.

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