Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.05.2021 - 11 KA 39/19
Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der vertragsärztlichen Versorgung Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei einer Überschreitung des Richtgrößenvolumens bei der Verordnung von Arzneimitteln – hier der modernen Glaukomtherapie
Eine Vereinbarung über Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel und Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Überschreitung der Richtgrößen überschreitet die Grenzen des Gestaltungsspielraumes nicht, wenn sie hinsichtlich der Verordnungskosten für bestimmte Indikationsgebiete als Praxisbesonderheit eine "volle Anerkennung" vorsieht, für andere dagegen auf die Feststellung eines Mehrbedarfes abstellt – hier für Kosten der modernen Glaukomtherapie.
Normenkette: , ,
SGB V a.F. § 84 Abs. 6 S. 2-4
,
SGB V § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und S. 2
,
SGB V § 106 Abs. 4
,
SGB V a.F. § 106 Abs. 5 S. 3 und S. 6
,
SGB V a.F. § 106 Abs. 5a S. 3-5 und S. 8
,
SGB V a.F. § 106 Abs. 5e S. 1-2 und S. 7
,
SGB X § 20
Vorinstanzen: SG Düsseldorf 13.02.2019 S 33 KA 13/14
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13. Februar 2019 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: