LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.03.2006 - 3 ER 37/06 AY
Einstweiliger Rechtsschutz bei Leistungen für Asylbewerber, rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer
1. Wenn Leistungen nach §
3 AsylbLG erbracht werden, so steht das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache einer einstweiligen Anordnung wegen begehrter Leistungen
nach §
2 AsylbLG nicht entgegen.
2. Die Dauer des Aufenthaltes iS des §
2 Abs.
1 AsylbLG wird durch die Einreise des Asylbewerbers über einen sicheren Drittstaat in die Bundesrepublik Deutschland nicht rechtsmissbräuchlich
beeinflusst. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
,
AuslG (1990) § 51 Abs. 1
,
EGRL 9/2003 Art. 16 Abs. 1
,
Vorinstanzen: SG Koblenz 01.02.2006 S 13 ER 8/06 AY