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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.01.2016 - 3 R 132/13
Rentenversicherung - Verweisungstätigkeit; Verweisungsberuf; Verdrahtungselektriker; Sehvermögen; Grauer Star; Trübung der Augenlinse; Berufsschutz; Facharbeiter; Gruppe der Facharbeiter; Mehrstufenschema; geeigneter Verweisungsberuf
Eine Verweisungstätigkeit als Verdrahtungselektrikers (in der industriellen Schaltschrankmontage) setzt bereits aus Sicherheitsgründen für den Kläger und die Allgemeinheit ein normales Sehvermögen voraus, das sowohl ein unbeeinträchtigtes Farbsehvermögen als auch ein normales Nahsehvermögen einschließt.
Normenkette:
SGB VI § 240 Abs. 2 S. 1
,
SGB VI § 101 Abs. 1
,
SGB VI § 102 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Magdeburg 20.02.2013 S 6 R 701/10
Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 20. Februar 2013 und der Bescheid der Beklagten vom 1. März 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5. August 2010 geändert und die Beklagte verurteilt, dem Kläger Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2016 zu bewilligen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger die Hälfte seiner notwendigen außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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