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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.05.2021 - 4 AS 42/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zahlungsanspruch des Leistungsberechtigten gegen den Grundsicherungsträger wegen zu hoher Erstattungszahlungen des Rentenversicherungsträgers - fehlende Rechtsgrundlage - Erfüllungsfiktion - Bestehen eines Erstattungsanspruchs des Grundsicherungsträgers gegen den Rentenversicherungsträger - Befreiung von der Leistungspflicht gegenüber dem Leistungsberechtigten nur in Höhe des bestehenden Erstattungsanspruchs
1. Die §§ 102 ff SGB X regeln Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger untereinander, aber keine Zahlungsansprüche des Leistungsempfängers gegen einen Sozialleistungsträger. Zahlt der erstattungspflichtige Leistungsträger dem erstattungsberechtigten Leistungsträger einen zu hohen Betrag, wird er im Verhältnis zum Leistungsberechtigten insoweit nicht von seiner Leistungspflicht frei (§ 107 Abs 1 SGB X).
2. Hat der Rentenversicherungsträger als erstattungsverpflichteter Leistungsträger zu Unrecht Zahlungen erbracht, verringern diese den Zahlungsanspruch des Rentenberechtigten nicht.
Normenkette:
§ 40a S 1 SGB II
,
§ 104 Abs 1 S 1 SGB I0
,
§ 107 Abs 1 SGB I0
Vorinstanzen: SG Dessau-Roßlau 28.12.2017 S 14 AS 1484/16
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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