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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.12.2014 - 7 SB 4/13
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen; Feststellung des Vorliegens einer Behinderung; Ermittlung des GdB nach komplexen Fuß- und Sprunggelenksverletzungen
Sofern nur geringe objektive Funktionseinschränkungen im Bereich der Sprunggelenke bestehen, kann unter Berücksichtigung einer somatoformen Schmerzstörung insgesamt maximal ein GdB von 40 festgestellt werden, sofern die Gesamtauswirkung nicht denen eines Verlustes des Beins im Unterschenkel vergleichbar ist und sich der Leidensdruck aufgrund der psychischen Erkrankung nicht in einer adäquaten Behandlung widerspiegelt.
Normenkette:
BVG § 30
,
Vorinstanzen: SG Magdeburg 18.10.2012 S 23 SB 110/09
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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