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LSG Thüringen, Urteil vom 16.09.2021 - 1 U 342/19
Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall Hilfsdienst zwischen Verwandten Mithilfe bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten
Ein Bruder des Bauherrn steht während der Mithilfe bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten nicht gem. § 2 Abs. 2 S 1 SGB 7 unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die verrichtete Tätigkeit ihr maßgebliches Gepräge aus der Sonderbeziehung zum Bauherrn erhielt.
Normenkette:
SGB X § 44 Abs. 1 S. 1
,
SGB VII § 8 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Meiningen 04.02.2019 S 9 U 1324/17
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Meiningen vom 4. Februar 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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