SG Berlin, Beschluss vom 27.03.2006 - 104 AS 1270/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Vorenthaltung des Arbeitslosengeldes II bei Anspruch auf BAföG, Härtefall
Es liegt ein besonderer Härtefall im Sinne von § 7 Abs. 5 S. 2 SGB II vor, wenn das für die Sicherung des Lebensunterhaltes
erforderliche Arbeitslosengeld II zu einem Zeitpunkt vorenthalten wird, in dem sich der Hilfebedürftige in der akuten Examenphase
befindet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 7 Abs. 5 S. 1 § 7 Abs. 5 S. 2