SG Dresden, Beschluss vom 18.05.2005 - 23 AS 175/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit der Einkommensanrechnung in einer eheähnlichen Gemeinschaft
als Bedarfsgemeinschaft
Die Anrechnung von Einkommen des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft nach dem SGB II, deren Bestehen nur anhand der Umstände
des Einzelfalles beurteilt werden kann, ist nicht verfassungswidrig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b § 9 Abs. 2 S. 1