SG Frankfurt/M., Beschluss vom 21.03.2007 - 47 AS 349/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft und Heizung bei Verwandtenmietverhältnis
Soweit ein Unterhaltsregress nach § 33 Abs. 2 SGB II ausgeschlossen ist, ist ein Verwandtenmietverhältnis im Streit um die
übernahmefähigen Kosten der Unterkunft und Heizung nur dann relevant, wenn der Betroffene sich entscheidet, seine Unterhaltsansprüche
geltend zu machen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 33 Abs. 2
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