SG Leipzig, Urteil vom 25.03.2008 - 19 AS 731/08
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft, verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG
Unter Würdigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG ergeben sich durch § 7 Abs. 3 Nr. 3c in Verbindung mit Abs.
3a SGB II für die Entscheidung über das Bestehen einer Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft grundsätzlich keine hiervon
materiell-rechtlich abweichenden Kriterien. Vielmehr wird lediglich nach § 7 Abs. 3a SGB II unter bestimmten Tatsachen eine
Bedarfsgemeinschaft vermutet. Diese Vermutung kann jedenfalls widerlegt werden und hat zumindest grundsätzlich zumutbare Auswirkungen
auf die Darlegungslast des Leistung begehrenden Hilfebedürftigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c
,
SGB II § 7 Abs. 3a
,
SGB II § 9 Abs. 2 S. 3