SG Lüneburg, Beschluss vom 29.09.2006 - 25 AS 963/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten, Kostensenkungsbemühung bei Verkehrsunfall
1. Bei der Prüfung der Angemessenheit von Unterkunftskosten ist davon auszugehen, dass bei schwerbehinderten Menschen ein
höherer Wohnflächenbedarf anzuerkennen ist.
2. Der bloße Hinweis auf den Verkehrsunfall eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft ersetzt nicht die Darlegung und Glaubhaftmachung
von deshalb nicht möglichen Kostensenkungsbemühungen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 1 S. 2
,
WoGG 2 § 8