SG Reutlingen, Urteil vom 22.05.2005 - 12 AS 1548/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Mehrbedarf für die Anschaffung von Kondomen bei einer HIV-Infektion
Ein Mehrbedarf für die Anschaffung von Kondomen gem § 21 SGB II kann auch dann, wenn ein Bezieher von Arbeitslosengeld II
HIV positiv ist, nicht gewährt werden. Der Aufwand ist in der Regelleistung des § 20 SGB II enthalten. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 20 Abs. 1 § 21 Abs. 1 § 23 Abs. 1 S. 1