SG Reutlingen, Urteil vom 02.10.2007 - 2 AS 2931/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Bestimmung der erstattungsfähigen Kosten für Unterkunft und Heizung bei selbst genutztem
Eigenheim
Für die Bestimmung der erstattungsfähigen Kosten für Unterkunft und Heizung bei selbst genutztem Wohneigentum ist ein Rückgriff
auf die in § 7 Abs. 2 der Rechtsverordnung zu § 82 SGB XII genannten Ausgaben weder notwendig noch weiterführend. Es sind
nur solche Aufwendungen erstattungsfähig, die zum Erhalt der Bewohnbarkeit der Räumlichkeiten aus Gründen der Bausicherheit
oder der Gesunderhaltung der Bewohner unabdingbar sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BSHG-Paragraph-76-DV § 7 Abs. 2
,
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1