SG Reutlingen, Urteil vom 02.10.2007 - 2 AS 4900/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Bestimmung der erstattungsfähigen Kosten für Unterkunft und Heizung bei Mietverhältnis unter
Verwandten
Die tatsächliche Leistung der Unterkunftskosten seitens des Hilfebedürftigen reicht nicht aus, um den Anspruch aus § 22 Abs.
1 S. 1 SGB II zu begründen, sondern es bedarf auch insoweit einer im Sinne von § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II rechtlich erheblichen
Entstehung der Unterkunftskosten. Das ist nicht anzunehmen, wenn die zwischen engen Verwandten geschlossene Mietzinsabrede
sowohl hinsichtlich der Gestaltung als auch der Durchführung nicht dem zwischen Fremden Üblichen entspricht, weil der Mieter
nur dann zur Zahlung verpflichtet ist, wenn er seinerseits die Kosten vom Sozialleistungsträger erstattet bekommt. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1