Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Urteil vom 27.06.2017 - 5 KR 170/15
Krankenversicherung Ablehnung einer kieferorthopädischen Behandlung Fehlende Stellungnahme des MDK
1. § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V verpflichtet die Krankenkassen, in den gesetzlich bestimmten Fällen oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, bei Erbringung von Leistungen, insbesondere zur Prüfung von Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistung, sowie bei Auffälligkeiten zur Prüfung der ordnungsgemäßem Abrechnung, eine gutachtliche Stellungnahme des MDK einzuholen.
2. Im Falle einer geplanten kieferorthopädischen Maßnahme zeigt bereits die Gesetzeshistorie, dass hier allein der MDK zur Stellungnahme berechtigt ist.
Normenkette:
SGB V § 29 Abs. 1
,
SGB V § 275 Abs. 1 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Würzburg 23.01.2015 S 17 KR 460/12
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 23.01.2015 wird zurückgewiesen.
II.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: